Verordnung von Verboten, 9.4.2020

9. April 2020

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, mit der GZ: BHLB-76227/2016-12:

„Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Leibnitz das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald und in Waldnähe für jedermann verboten!“

Diese Verordnung gilt vom 9.4.2020 bis 31.5.2020